Tarifergebnis für die Textil- und Bekleidungsindustrie:

Auch die 5.000 Beschäftigten im Bezirk Küste bekommen mehr Geld

(11.03.2009) In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie haben sich IG Metall und Arbeitgeber heute in Gladbeck auf ein Ergebnis geeinigt. Damit bekommen auch die 5.000 Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie im Bezirk Küste mehr Geld.

„Wir haben in einer außerordentlich schwierigen Zeit ein akzeptables Ergebnis erreicht“, sagte Peter Wolf, Tarifsekretär der IG Metall Küste. „Von den vereinbarten Festbeträgen profitieren besonders die Beschäftigten in unteren Entgeltgruppen. Damit konnten wir eine soziale Komponente durchsetzen", so der Gewerkschafter. Zudem biete der Tarifvertrag die Möglichkeit, in den Betrieben mit besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Beschäftigungssicherung Priorität zu geben und in den Betrieben, die wirtschaftlich besser aufgestellt seien, könnten die Einmalzahlungen verdoppelt werden. „Damit wird der Abschluss der unterschiedlichen Situation in den Betrieben gerecht“, erklärte Wolf.

Nach dem Tarifabschluss erhalten die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ab dem 1. Mai bis zum 31.12.2009 je 42,50 Euro als monatliche Einmalzahlung. Ab 1. Januar 2010 steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 1,5 Prozent und zusätzlich um monatlich je 40 Euro. Für die Monate Januar und Februar 2011 gibt es eine Einmalzahlung von 99 Euro.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate und endet am 28. Februar 2011. Aus wirtschaftlichen Gründen kann die Einmalzahlung von 42,50 Euro und die prozentuale Lohn- und Gehaltserhöhung von 1,5 Prozent im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung gekürzt oder ganz ausgesetzt werden. Dabei ist eine Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung Voraussetzung. Die Einmalzahlungen im Jahr 2009 können betrieblich verdoppelt werden. Die Auszubildenden erhalten 50 Prozent aller Einmalbeträge sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 1,5 Prozent ab 1.1.2010. Die Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen können nicht verschoben oder gekürzt werden.