(17.04.2015) Über den Umgang mit Werkverträgen haben Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Betriebsräte heute auf einer Tagung der IG Metall Küste in Bremen diskutiert. Unter den 140 Teilnehmern waren auch Vertreter von Arbeitgebern, Beratungsstellen, der Staatsanwaltschaft sowie aus anderen Gewerkschaften und Parteien.
Nach Ansicht der IG Metall Küste sollten Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik ein gemeinsames Grundverständnis beim Umgang mit Werkverträgen entwickeln. „Die Beschäftigtenstruktur in den Betrieben verändert sich dramatisch. Werkverträge dringen in den Kernbereich der industriellen Wertschöpfung ein und gefährden die Zukunftsfähigkeit der Betriebe“, sagte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste. „Arbeitgeber und Politik dürfen sich nicht aus der Verantwortung flüchten: Mit den Arbeitgebern wollen wir tarifliche und betriebliche Regelungen zu einem fairen Umgang mit Werkverträgen schaffen. Von der Bundesregierung erwarten wir - wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigt - eine gesetzliche Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen, die Missbrauch verhindert, Betriebsräte stärkt und die Zukunftsfähigkeit der Industrie sichert.“
Bundesarbeitsministerin Nahles betonte: „Leiharbeit und Werkverträge sind legitime Instrumente der arbeitsteiligen Produktion in unserem Land. Niemand will Leiharbeit oder Werkverträge verbieten. Wir werden aber dem Missbrauch einen Riegel vorschieben. Missbrauch haben wir dann, wenn es nicht mehr um die Abfederung von Auftragsspitzen geht oder um effizientere Prozesse, sondern um den Abbau von Stammarbeitsplätzen und Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen.“
Die IG Metall Küste hat zu der Veranstaltung ein umfangreiches Dossier erstellt, das die unterschiedlichen Arten von Werkverträgen aufzeigt. Das Dossier liefert Beispiele aus allen fünf norddeutschen Bundesländern. Zum Nachlesen gibt es dieses hier: