(16.09.2013) Die IG Metall Küste und die Meyer Werft in Papenburg gehen gemeinsam gegen den Missbrauch von Werkverträgen vor. In einem heute in Anwesenheit von Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies in Hannover vorgestellten Tarifvertrag haben sie dafür soziale Mindeststandards verbindlich festgelegt sowie Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei Werkverträgen gestärkt.
„Wir haben einen Tarifvertrag, der für Beschäftigte mit Werkvertrag soziale Mindeststandards wie eine angemessene Unterbringung und einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde festschreibt. Außerdem hat der Betriebsrat jetzt erstmals Möglichkeiten, gegen schwarze Schafe unter den Werkvertragsunternehmen vorzugehen“, sagte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste. „Der Tarifvertrag ist eine gute Grundlage für weitere Regelungen: Wer wirklich etwas gegen den Missbrauch von Werkverträgen tun will, ist gut beraten, mit uns eine verbindliche Regelung zu schaffen. Aber klar ist auch: Mit Tarifverträgen allein werden wir den Missbrauch von Werkverträgen nicht stoppen. Wir brauchen deshalb gesetzliche Regelungen wie einen Mindestlohn, eine klare Abgrenzung zwischen Werk- und Scheinwerkverträgen sowie Mitbestimmung für unsere Betriebsräte bei Werkverträgen.“
Thomas Gelder, Betriebsratsvorsitzender der Meyer Werft ergänzte: „Wir werden unsere neuen Möglichkeiten nutzen, damit ein Missbrauch von Werkverträgen verhindert wird. Bei der Bezahlung werden wir darauf achten, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde als unterste Grenze verstanden wird. Gut ist deshalb, dass wir uns darauf geeinigt haben, diesen regelmäßig und insbesondere bei Facharbeitertätigkeiten auf seine Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.“
„Wichtig sind uns auch die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: Es gibt eine umfassende Unterweisung und der Betriebsrat hat die Möglichkeit zu kontrollieren, ob die Bestimmungen eingehalten werden“, sagte Evelyn Gerdes, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Leer-Papenburg. „Neu sind auch eine Beratung der Beschäftigten mit Werkvertrag und Informationen in ihrer jeweiligen Landessprache.“
Nach dem Tarifvertrag werden die Werkvertragsunternehmen zur Einhaltung von sozialen Mindeststandards verpflichtet, u.a. gesetzliche Arbeitszeiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine angemessene Unterbringung sowie einem Bruttostundenlohn von mindestens 8,50 Euro. Um die Einhaltung zu kontrollieren, setzen Geschäftsführung und Betriebsrat eine dauerhafte Arbeitsgruppe ein. Bei Nichteinhaltung der Standards berät diese über Konsequenzen und gegebenenfalls über eine Auflösung des Vertrages mit dem Werkvertragsunternehmen. Bei Streitigkeiten über den Umfang von Werkverträgen kann die betriebliche Einigungsstelle angerufen werden.
Außerdem hat sich das Unternehmen verpflichtet, den Betriebsrat künftig detailliert über die Werkverträge zu informieren und mit dem Betriebsrat die Produktions- und Personalplanung bei Werkvertragsvergaben zu beraten. Auf Verlangen der Arbeitnehmervertreter sind Unterlagen wie z.B. zugrundeliegende Verträge sowie zu Umfang und Art der Arbeiten vorzulegen.
Der Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten mit Werkvertrag, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als einen Monat) auf der Werft tätig sind. Dieser hat eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2015.
:: Medien Information 56/2013 (PDF | 30 KiB)