(12.03.2015) Die IG Metall Küste und die Meyer Werft in Papenburg haben den im September 2013 geschlossenen Tarifvertrag zu Werkverträgen bis mindestens Ende Februar 2017 verlängert. In diesem werden die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten mit Werkvertrag sowie Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Vergabe von Werkverträgen geregelt.
„Die Meyer Werft geht weiter mit gutem Beispiel voran: Der Tarifvertrag sichert für Beschäftigte mit Werkvertrag soziale Mindeststandards wie eine angemessene Unterbringung und einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. Außerdem hat der Betriebsrat durch den Tarifvertrag die Möglichkeit, gegen einen Missbrauch von Werkverträgen vorzugehen“, sagte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste. „Solche verbindlichen Regelungen brauchen wir auch in anderen Unternehmen: Doch noch immer schauen viele Geschäftsführer weg und ignorieren, was sich im Umfeld ihrer Betriebe abspielt.“
Ibrahim Ergin, Betriebsratsvorsitzender der Meyer Werft ergänzte: „Auch wenn weiterhin Handlungsbedarf besteht, die Situation für Beschäftigte mit Werkvertrag ist auf der Werft besser geworden: Vor allem bei der Unterbringung hat sich was getan. Wenn wir Hinweise auf Missstände bekommen, werden die Firmen von der Geschäftsführung überprüft. Auf unser Drängen wurde die Zusammenarbeit mit einzelnen Unternehmen auch bereits beendet.“
Thomas Gelder, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Leer-Papenburg: „Mit dem Tarifvertrag setzen wir gemeinsam ein Zeichen. Der Vertrag sollte Vorbildcharakter auch für andere Unternehmen in der Region haben. Einen wichtigen Beitrag leisten die Mitarbeiter der mobilen Beratungsstelle in Oldenburg, die für Beschäftigte mit Werkvertrag ein wichtiger Ansprechpartner sind.“
Nach dem Tarifvertrag werden die Werkvertragsunternehmen zur Einhaltung von sozialen Mindeststandards verpflichtet, u.a. gesetzliche Arbeitszeiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine angemessene Unterbringung sowie einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Um die Einhaltung zu kontrollieren, gibt es eine dauerhafte Arbeitsgruppe aus Betriebsrat und Geschäftsführung. Diese berät gegebenenfalls über eine Auflösung des Vertrages mit Werkvertragsunternehmen. Bei Streitigkeiten über den Umfang von Werkverträgen kann die betriebliche Einigungsstelle angerufen werden.
Außerdem hat sich das Unternehmen verpflichtet, den Betriebsrat künftig detailliert über die Werkverträge zu informieren und mit dem Betriebsrat die Produktions- und Personalplanung bei Werkvertragsvergaben zu beraten. Auf Verlangen der Arbeitnehmervertreter sind Unterlagen wie z.B. zugrundeliegende Verträge sowie zu Umfang und Art der Arbeiten vorzulegen.
Der Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten mit Werkvertrag, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als einen Monat) auf der Werft tätig sind. Dieser endet am 28. Februar 2017. Wenn er zu diesem Termin nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch bis zum 28. Februar 2019.