Erste Zahlen aus den Betrieben zeigen großes Interesse der Beschäftigten

Mindestens 12.000 Metaller an der Küste wollen zusätzliche freie Tage

(12.11.2018) Die Beschäftigten der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie haben ein großes Interesse daran, statt dem tariflichen Zusatzgeld, das es im nächsten Jahr erstmals gibt, acht zusätzliche freie Tage in Anspruch zu nehmen. Nach einer ersten Befragung in den Betrieben wollen mindestens 12.000 Beschäftigte in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestniedersachsen und Schleswig-Holstein diese im Tarifabschluss vom Februar 2018 vereinbarte Wahlmöglichkeit nutzen.

"Arbeit darf nicht über allem stehen. Sie muss auch mit dem Leben vereinbar sein. Dafür bietet die Metall- und Elektroindustrie mit dem neuen Tarifvertrag eine gute Regelung, die bei den Beschäftigten ankommt. Das zeigen die ersten Zahlen aus den Betrieben", sagte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste. Von den Unternehmen fordert der Gewerkschafter, den Anträgen der Beschäftigten zu zustimmen. "Mit einer vorausschauenden Personalpolitik lassen sich die ausfallenden Arbeitszeiten ausgleichen. Nach dem Tarifvertrag haben die Arbeitgeber bis Ende des Jahres Zeit, um gemeinsam mit den Betriebsräten Lösungen für eine praktikable Umsetzung zu finden."
Die meisten Anträge auf Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes in acht freie Tage kommen mit 7700 von Schichtarbeitern, bei denen die Belastungen durch häufig starre Schichtsysteme besonders hoch sind. Weitere 3100 Antragssteller wollen die neue Regelung nutzen, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben. 900 Beschäftigte wollen die freien Tage zur Pflege von Angehörigen nutzen.
Neben der Wandlung von Geld in Zeit für bestimmte Gruppen sieht der Tarifvertrag auch einen Anspruch für alle Beschäftigten vor, ihre wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 28 Stunden reduzieren zu können. Von dieser "kurzen Vollzeit" wollen im IG Metall Bezirk Küste im nächsten Jahr rund 700 Beschäftigte Gebrauch machen. "Bei der verkürzten Vollzeit gibt es zwar keinen Ausgleich bei der Bezahlung, aber die Beschäftigten profitieren von dem im Tarifvertrag geregelten Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle", so IG Metall-Bezirksleiter Geiken.