Tarifkonflikt bei Airbus

Arbeitsgericht weist Einstweilige Verfügung von Airbus gegen Warnstreiks zurück

(30.09.2011) Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Antrag von Airbus auf eine Einstweilige Verfügung gegen mögliche Warnstreiks der IG Metall abgewiesen.

„Das Arbeitsgericht ist damit unserer Auffassung gefolgt und hat bestätigt, dass die von uns übergebenen Forderungen arbeitskampffähig sind“, erklärte Olaf Kunz, Jurist der IG Metall-Bezirksleitung. „Die Geschäftsführung sollte endlich einsehen, dass sie Warnstreiks nicht durch gerichtliche Verfahren und Drohungen gegenüber der Belegschaft vermeidet, sondern nur durch konstruktive Verhandlungen.“

:: Medien-Informationen 40 / 2010 (PDF | 17 KiB)



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Heiko Messerschmidt
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