Geiken: „Die Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung wahrnehmen.“

Tarifvertrag zu Werkverträgen mit Flensburger Schiffbau-Gesellschaft vereinbart

(28.05.2015) Die IG Metall Küste und die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft haben sich auf einen Tarifvertrag zu Werkverträgen geeinigt, der soziale Mindeststandards für die Beschäftigten festschreibt und dem Betriebsrat mehr Mitsprache beim Einsatz und der Kontrolle von Werkverträgen sichert. Gewerkschaft und Unternehmen reagieren damit auf die unhaltbaren Arbeits- und Lebensbedingungen von griechischen Werkvertragsbeschäftigten in Flensburg, die im März bekannt geworden waren.

Flensburger Schiffbau-Gesellschaft: IG Metall, Betriebsrat und Geschäftsführung gehen gemeinsam gegen Missbrauch von Werkverträgen vor.

Der Tarifvertrag mit der FSG und vergleichbare Regelungen mit der Meyer Werft in Papenburg sowie der Neptun Werft in Rostock haben für die IG Metall Küste Vorbildcharakter: „Wir brauchen mehr von solchen tariflichen und betrieblichen Regelungen zu einem fairen Umgang mit Werkverträgen“, sagte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste. „Die Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und dürfen nicht warten, bis solche krassen Fälle von Missbrauch wie zuletzt in Flensburg an die Öffentlichkeit kommen.“

Auch von der Politik erwartet die IG Metall Küste mehr Unterstützung: „Die Bundesregierung muss ihre im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung zur Bekämpfung von Missbrauch bei Werkverträgen zügig umsetzen“, sagte Bezirksleiter Geiken. Eine gute Grundlage dafür sei die Gesetzesinitiative aus Niedersachsen, die auch von Schleswig-Holstein unterstützt wird. Dadurch würden die Einflussmöglichkeiten der Betriebsräte beim Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten verbessert. „Außerdem können Bund und Land mit der Förderung von Mobilen Beratungsstellen für Beschäftigte mit Werkverträgen helfen“, so der Gewerkschafter. Auch die Regelungen zur Unterbringung von Werkvertragsbeschäftigten sollten überprüft werden.

Michael Schmidt, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Flensburg, und Ralf Sasse, Betriebsratsvorsitzender der FSG, ergänzten: „Mit dem Tarifvertrag setzen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam ein Zeichen. Wenn wir Hinweise auf Missstände bekommen, haben wir jetzt erstmals Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Entscheidend wird aber sein, dass das Unternehmen seine Verantwortung wahrnimmt und die vereinbarten Standards künftig einhält.“

Nach dem Tarifvertrag werden die Werkvertragsunternehmen zur Einhaltung von sozialen Mindeststandards verpflichtet, u.a. gesetzliche Arbeitszeiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine angemessene Unterbringung sowie einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Um die Einhaltung zu kontrollieren, wird eine dauerhafte Arbeitsgruppe aus Betriebsrat und Geschäftsführung eingerichtet. Diese berät gegebenenfalls über eine Auflösung des Vertrages mit Werkvertragsunternehmen. Bei Streitigkeiten kann ein Schlichter hinzugezogen werden.

Außerdem hat sich das Unternehmen verpflichtet, den Betriebsrat künftig detailliert über die Werkverträge zu informieren und mit dem Betriebsrat die Produktions- und Personalplanung bei Werkvertragsvergaben zu beraten. Auf Verlangen der Arbeitnehmervertreter sind Unterlagen wie z.B. zugrundeliegende Verträge sowie zu Umfang und Art der Arbeiten vorzulegen. Der Tarifvertrag tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018.



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Heiko Messerschmidt
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